Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung

Gesetzliche Verpflichtung

Seit 2013 ist jeder Arbeitgeber explizit verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung durchzuführen (Arbeitsschutzgesetz § 5).

Ein gehäuftes Auftreten negativer Beanspruchung im Berufsleben lässt sich unter anderem auf immer größer werdenden Druck durch steigende Qualifikationsansprüche und einen schnelllebigen Arbeitsalltag zurückführen. Auswirkungen davon können sein:

  • Hoher Krankenstand
  • Hohe Fluktuation
  • Schlechtes Betriebsklima
  • Häufige Konflikte und Mobbing

Ihre Lösungen

Wir unterstützen Sie bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung in Ihrem Unternehmen. Die Analyse erfolgt mithilfe von schriftlichen Mitarbeiterbefragungen, moderierten Team-Workshops oder in Form von Beobachtungsinterviews. Unterstützt und begleitet werden Sie dabei von unseren erfahrenen Arbeitspsychologen. Anschließend legen wir gemeinsam mit Ihnen individuelle, an die spezifischen Gegebenheiten Ihres Unternehmens angepasste Maßnahmen fest. Es ist unser Qualitätsanspruch, Sie über die reine Erhebungs- und Auswertungsphase hinaus mit unseren konkreten Handlungs- und Umsetzungsempfehlungen während des gesamten Prozesses vollumfänglich zu betreuen.


Unsere Broschüre „Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung“

Gefährdungsbeurteiling Psychischer Belastung

Senkung des Krankenstands durch eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung

Senkung des Krankenstands

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung zur Erhöhung der Mitarbeiterzufriedenheit

Erhöhung der Mitarbeiterzufriedenheit

Verbesserung des Betriebsklimas mittels Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung

Verbesserung des Betriebsklimas

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung zur Senkung der Fluktuationsrate

Senkung der Fluktuationsrate

Erhöhung der Produktqualität mittels einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung

Erhöhung der Produktqualität

Rechtssicherheit durch Erfüllung der Forderungen des Arbeitsschutzgesetzes mit unserer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung

Rechtssicherheit durch Erfüllung der Forderungen des Arbeitsschutzgesetzes

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung zur Reduzierung der Belastungssituationen in Ihrem Unternehmen

Reduzierung der Belastungssituationen in Ihrem Unternehmen

Optimierung Sie Ihre Wettbewerbsfähigkeit mit einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung

Optimierung der Wettbewerbsfähigkeit

Mit einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung beugung Sie Konflikten und Mobbingfällen vor

Vorbeugung von Konflikten und Mobbingfällen