Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung
Gesetzliche Verpflichtung
Seit 2013 ist jeder Arbeitgeber explizit verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung durchzuführen (Arbeitsschutzgesetz § 5).
Ein gehäuftes Auftreten negativer Beanspruchung im Berufsleben lässt sich unter anderem auf immer größer werdenden Druck durch steigende Qualifikationsansprüche und einen schnelllebigen Arbeitsalltag zurückführen. Auswirkungen davon können sein:
- Hoher Krankenstand
- Hohe Fluktuation
- Schlechtes Betriebsklima
- Häufige Konflikte und Mobbing
Ihre Lösungen
Wir unterstützen Sie bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung in Ihrem Unternehmen. Die Analyse erfolgt mithilfe von schriftlichen Mitarbeiterbefragungen, moderierten Team-Workshops oder in Form von Beobachtungsinterviews. Unterstützt und begleitet werden Sie dabei von unseren erfahrenen Arbeitspsychologen. Anschließend legen wir gemeinsam mit Ihnen individuelle, an die spezifischen Gegebenheiten Ihres Unternehmens angepasste Maßnahmen fest. Es ist unser Qualitätsanspruch, Sie über die reine Erhebungs- und Auswertungsphase hinaus mit unseren konkreten Handlungs- und Umsetzungsempfehlungen während des gesamten Prozesses vollumfänglich zu betreuen.